Rechtstransfer in Theorie und Praxis
29. Oktober 2018
Mo-Di, 29.-30. Oktober 2018
Kulturwissenschaftliches Kolleg (Bischofsvilla), Otto-Adam-Str. 5, Konstanz
Das Phänomen des Rechtstransfers ist weitverbreitet; es taucht häufig in Situationen des politischen Wandels auf. Auf den Punkt bringt es wohl Alan Watson, wenn er schreibt: „Law develops mainly by borrowing.“ Im Rahmen des Workshops soll Estland als Musterfall einer im Wege hybrider Transplantation geschaffenen Rechtsordnung aus Sicht von „Gebern“ und „Nehmern“ beleuchtet werden. Die Referate werden vor allem das Schicksal der transplantierten Rechtsinstitute analysieren. Welche Transplantate wurden integriert, welche isoliert? Orientiert man sich auch nach der Transplantation an der Herkunftsrechtsordnung? Welche Rolle spielt dabei die Rechtsprechung, welche die Rechtslehre, und welche Rückschlüsse lässt das auf die Rechtskultur zu?
Der Workshop versteht sich einerseits als Beitrag zur Erforschung der Rechtskultur eines Transformationsstaates. Transplantate können integrationsfördernd wirken, da sie eine Harmonisierung herbeiführen. Andererseits vermögen sie auch Störgefühle zu erzeugen, wenn sie sich – dann als legal irritants (Teubner) – nicht in das bestehende System einpassen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die Rechtspraxis, vor allem der Juristenstand, und deren Offenheit für fremde Rechtsfiguren. Andererseits geht es auch um die übergreifende Frage nach den Bedingungen, unter denen Translationsprozesse stattfinden, welche formstabilisierenden Mechanismen bestehen, und wo sich gar Immobilität beobachten lässt. Der Workshop versteht sich damit gleichzeitig als der Versuch eines Brückenschlags zwischen der Jurisprudenz und den Kulturwissenschaften.
Aus organistorischen Gründen bitten wir die Teilnehmer um eine formlose Anmeldung per E-Mail.
Kontakt
Michael Stürner michael.stuerner[at]uni-konstanz.de
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